VERBIETEN VERBOTEN !
Sehr geehrte Frau Ministerin Karoline Edtstadler !
Als Nichtjurist und Nichtpolitiker sehe ich die Dinge aus meiner ganz natürlichen, menschlichen Sicht.
Gesetze werden von Menschen aus den verschiedensten Gründen konstruiert und erlassen. Wenn in einem Staatsgefüge etwas Unvorhergesehenes passiert, und wenn aufgrund dessen plötzlich ein Gesetz geändert oder ein neues erlassen wird, so nennen wir das „Anlaßgesetzgebung“.
Im konkreten Fall wäre ein Verbotsgesetz für die Veröffentlichung von relevanten Beweismitteln in einer Korruptionsangelegenheit genau so ein Anlaßgesetz !
Ich, als einfacher Staatsbürger würde für solche Fälle auch eine Gesetzesänderung vorschlagen. Allerdings konträr ! Und zwar: ALLES was Staatsbeamte aller Grade, also vom kleinsten Kanzlisten bis zum Bundespräsidenten, an beruflichen Kommunikationen abwickeln, ist immer für jede/n Staatsbürger/in vollinhaltlich öffentlich einsehbar zu machen !
Politische Verhandlungen, etwa über soziale Angelegenheiten, aber natürlich auch Details, wie Postenvergaben, dürfen nicht hinter verschlossenen Polstertüren stattfinden, sondern haben immer öffentlich zu sein !
Launiger, und flockig privater Diskurs auf Schülerklo-Niveau hat, wenn er über dienstliche Medien (z.B. Handy) geführt wird, untersagt zu werden, und muß entsprechende Sanktionen nach sich ziehen ! So etwas ist in etwa mit Alkoholismus am Arbeitsplatz gleichzusetzen !
Daß die ÖVP jetzt, wo noch einige höchst brisante Veröffentlichungen anstehen, natürlich heftig rotiert, ist verständlich. Aber deshalb jetzt die Herausgabe von Beweismaterial verbieten zu wollen, richtet sich selbst !
Und das verstärkt den Gesamteindruck, den die ÖVP gegenwärtig bietet, noch zum Quadrat ! Auch wenn es noch so weh tut, aber der ÖVP kann es nur noch helfen, wirklich radikal reinen Tisch zu machen ! Aber, ich denke, Sie fürchten daß dabei gleich der ganze Tisch zusammenbricht.
Da könnten Sie recht haben !
Mit freundlichen Grüßen, Hans K. Stöckl
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