Wenn es eindeutig bewiesen ist, daß eine Wahl manipuliert wurde, und daß in Wahrheit der scheinbar Unterlegene der Sieger gewesen wäre, müßte diese Wahl dann nicht nachträglich für ungültig erklärt werden, und neu gewählt werden ? Und müßten die Auftraggeber und die Ausführenden für den Wahlbetrug nicht vor Gericht gestellt und abgeurteilt werden ??? Und müßte das Strafausmaß nicht am entstandenen Schaden bemessen werden ?

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